In einem persönlichen Beratungsgespräch werden Sie und/oder Ihre Angehörigen über die Möglichkeiten eines Pflegegrades informiert. Im Anschluss stellen wir mit Ihnen gemeinsam den Antrag auf einen Pflegegrad und begleiten Sie bei diesem Prozess bis zur Erteilung durch den medizinischen Dienst. 
Nach Erteilung des Pflegegrades stehen Ihnen die entsprechenden Leistungen der Kranken- bzw. Pflegekassen, rückwirkend ab Antragstellung, zur Verfügung.

Hierzu zählen z.B. folgende:

 

- Entlastungsbeitrag (ELB) (Pfl.Gr. I-V)

   (§ 45b)

 

- Teilungsverfahren der Pflegesachleistungen (PSL) (ab Pfl.Gr. II)

   (§ 45a)

 

- Verhinderungspflege (Erst ab 6 Monate nach Erteilung des Pflegegrades) 

  (VHP) (ab Pfl.Gr. II)

 

 

Die Abrechnung und Rechnungserstellung erfolgt in absoluter Transparenz Ihnen gegenüber in Form von Leistungsnachweisen, welche monatlich unterschrieben werden.
So brauchen Sie sich um nichts zu kümmern, denn das übernehmen wir.